Bei Fragen zur Mitgliedschaft können Sie gern unsere Ansprechpartner per Mail an kontakt@tc-be.de kontaktieren oder unser Kontaktformular nutzen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Besteht Interesse an einem Probetraining?
Bitte senden Sie uns eine Nachricht mit Ihren verfügbaren Zeiten und wir melden uns mit einem Terminvorschlag bei Ihnen zurück. Die Zeiten der Platzbelegung können Sie hier nachlesen. Lassen Sie uns eine Runde spielen …
Jährlicher Mitgliedsbeitrag
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Damen/Herren | 180,00 € |
Paare (verheiratet/eingetragene Partnerschaft/gemeinsame Anschrift) | 320,00 € |
Familien (Eltern und alle Kinder bis 16 Jahre) | 350,00 € |
Senioren (ab 65 Jahre) | 150,00 € |
Senioren-Paare (beide Partner ab 65 Jahre) | 280,00 € |
Kinder (bis 17 Jahre) | 65,00 € |
Jungerwachsene (bis 25 Jahre) | 100,00 € |
Passive Mitgliedschaft (ohne Platznutzung) | 35,00 € |
Einmalige Beitrittsgebühr
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Erwachsene (ab 18 Jahre) | 120,00 € |
Paare, Familien | 200,00 € |
Optional – Zugang zur Tennisanlage (Schlüsselkaution) | 20,00 € |
Hinweis
Zur Erhaltung der Anlagen unseres Vereins erbringt jedes aktive Mitglied jährlich 3 Pflichtarbeitsstunden. Es besteht die Möglichkeit, diese gegen eine Pauschale von 36,00 € (für ein Jahr) auszusetzen.
Satzung, Beitrags- und Gebührenordnung
Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft erkennt der/die Antragstellende die Satzung und die aktuelle Beitrags- und Gebührenordnung des TC Böhlitz-Ehrenberg e.V. verbindlich an. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich fällig und bis zum 30.04. auf das angegebene Vereinskonto zu überweisen. Die Nutzung der Tennisanlage ist erst nach Beitragszahlung gestattet. Der/die Antragstellende akzeptiert die Bestimmungen zur Erbringung von Pflichtarbeitsstunden. Bei Vereinsaustritt verpflichtet sich der/die Antragstellende, die gegen Kaution erhaltenen Schlüssel zur Tennisanlage ordnungsgemäß an den Vorstand zurückzugeben. Die Kaution wird dann erstattet.
Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds. Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben, die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind. Dazu gehören Name, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail), Beruf und Geburtsdatum. Der/die Antragstellende erklärt sich damit einverstanden, dass die vorgenannten Kontaktdaten zu Vereinszwecken genutzt werden dürfen. Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert und vor unberechtigten Zugriffen durch Dritte geschützt. Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Weiterhin dürfen die Archivdaten nur zu vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden.